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Fußball Live Streams – legal oder illegal?

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Fußball Live Streams – legal oder illegal?

Fußball Live Streams im Internet schauen ist teilweise zum Volkssport geworden. Doch vielen ist gar nicht bewusst, welche rechtlichen Risiken dabei eingegangen werden. Die Grenzen zwischen Legalität, rechtlicher Grauzone und krimineller Tätigkeit sind oft fließend. Wir beleuchten in diesem Artikel die rechtliche Situation, stellen Alternativen vor und zeigen auf, welche Gefahren bei der Nutzung (illegaler) Fußball Live Streams drohen können.

Sind Fußball Live Streams legal?

Grundsätzlich sind die legalen Streaming-Angebote (z.B. eine Übertragung von ARD/ZDF) rechtlich kein Problem. Bei anderen, nicht-offiziellen Angeboten gerät der Nutzer schnell in eine Grauzone. Hierbei gibt es drei Möglichkeiten: Das Umgehen von Ländersperren (per VPN/Proxy Server), das Nutzen ausländischer Plattformen und das sog. p2p-Broadcasting.

Wie funktionieren diese Streams?

In zahlreichen Ländern können Fußballspiele im Free-TV empfangen werden. Dieses Signal wird dann von Streaminganbietern „mitgeschnitten“ und online zum Anschauen zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich sind auch Mitschnitte kommerzieller Pay-TV-Angebote üblich. Die Betreiber erhoffen sich dabei einen Profit durch eingeblendete Werbebanner und andere Möglichkeiten. Vom schlichten „durch das Bereitstellen des Streamings bezahlt sich mein Pay-TV-Abo von selbst“ bis hin zu „durch das Bereitstellen illegaler Streamingangebote kann ich meinen Lebensunterhalt verdienen“ ist jedes Motiv dabei.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Bei der Umgehung der Ländersperre gaukelt der Nutzer der Streamingseite vor, dass er nicht aus Deutschland kommt. Somit greift die Sperre nicht und der Stream wird übertragen. Technisch wird hierfür der Datenverkehr vom Streaminganbieter zum heimischen Gerät über einen anderen Computer (in einem anderen Land) geleitet. Hierfür gibt es spezialisierte Dienstleister, die diesen Service als „VPN“ oder „Proxy-Server“ anbieten.

Bei der direkten Nutzung einer ausländischer Plattformen greift der Nutzer auf ein außerdeutsches Angebot zurück, ohne dabei eine Sperre zu umgehen.

Beim p2p-Broadcasting handelt es sich um eine auf das Streaming angepasste Variante der „klassischen“ Internet-Tauschbörse. Wesentlich entscheidend hierbei ist, dass – wie im Wort „Tausch“ schon deutlich gemacht – der Nutzer nicht nur reiner Empfänger, sondern auch Sender der Daten ist. Über ein solches Netzwerk von Nutzern wird dann das Signal weiterverbreitet. Dies kann analog verglichen werden mit der alten Regelung, dass z.B. Radiomitschnitte (früher auf Kassette) für den privaten Gebrauch in Ordnung waren, aber nicht weitergegeben werden durften. Bildlich gesprochen entspricht das p2p-Broadcasting einer ständigen Weitergabe der eigenen (Kassetten-)Aufnahme an andere Nutzer.

Mit welchen Strafen müssen Nutzer rechnen?

Bei der Nutzung einer VPN kommt es im deutschen Recht darauf an, ob die Umgehung der Ländersperre als „wirksame technische Schutzmaßnahme“ laut § 95a UrhG (Urheberrechtgesetz) gewertet wird. Dies ist im privaten Bereich meistens nicht der Fall, da das dafür notwendige Wissen sehr weit verbreitet ist und die strafrechtliche Verfolgung sich nicht „lohnt“. Anders sieht es im gewerblichen Bereich aus: Wenn ein Gastwirt beispielsweise per VPN-Stream die Ländersperre aus kommerziellen Gründen umgeht, kann dieser dafür belangt werden.

Arbeitet die ausländische Plattform ohne Ländersperre, wird der Privatnutzer in der Regel nicht belangt – allerdings ist auch hier eine kommerzielle Nutzung zumindest sehr problematisch.

Am Gefährlichsten ist die Nutzung des p2p-Broadcastings. Je nach Einzelfall, kann die Weiterverbreitung des illegalen Streams sogar als gewerbliche Tätigkeit ausgelegt werden. Das führt zu deutlich finanziell schmerzlicheren Strafen.

Zusammengefasst gilt: Wer keine p2p-Plattform nutzt und „nur“ in seinem Wohnzimmer einen (illegalen) Stream schauen möchte, wird in der Regel nicht mit einem anwaltlichen Schreiben rechnen müssen. Das heißt aber nicht, dass kein Risiko besteht – insbesondere dann, wenn das Streaming als „gewerbliche Weiterverbreitung“ eingestuft wird.

Legale Alternativen

Am Einfachsten ist natürlich das Buchen eines Pay-TV-Angebotes bei einem in Deutschland tätigen Anbieter. Wer in einer Grenzregion (z.B. zur Schweiz) wohnt oder über die entsprechenden Transponder verfügt, kann teilweise dank der eigenen Satellitenschüssel legal auf ausländische TV-Angebote zurückgreifen, ohne rechtlich belangt zu werden. In Einzelfällen kann aufgrund des gemeinsamen, europäischen Marktes auch im Ausland ein günstigeres, legales Streamingpaket gegen Entgelt erworben werden – allerdings nur für den privaten Gebrauch.

Bewährt haben sich die „Mehrnutzerangebote“ der Pay-TV-Anbieter, bei welchem mehrere Nutzer sich die Kosten teilen können.

Weiterführende Links und Quellen